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BGH 11.10.2005 XI ZR 395/04, NWB 45/2005 S. 368

Post | Umtauschfrist für Pfennig- und DM-Briefmarken

Die Deutsche Post AG hat den Umtausch von Pfennig- und DM-Briefmarken gegen neue Euro-Marken wirksam bis zum befristet. Postkunden konnten sich bei der Bevorratung von Briefmarken bereits seit dem Januar 2001 auf die bevorstehende Währungsumstellung einrichten und haben deshalb kein berechtigtes Interesse an einem Umtauschrecht über den hinaus ().