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NWB Nr. 45 vom Seite 3750

Pfändungsschutz der Altersvorsorge für Selbständige

Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger keinen ausreichenden Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen.

Hierzu hat die Bundesregierung nun den Entwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung (BR-Drucks. 618/05) vorgelegt.