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FG Berlin 29.08.2005 8 K 8517/02, NWB direkt 45/2005 S. 3

Aufrechnungserklärung des Insolvenzgläubigers

Die Regelungen der §§ 94 bis 95 InsO finden nur Anwendung auf die Aufrechnungserklärung des Insolvenzgläubigers, der eine Forderung gegen die Insolvenzmasse hat.