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BFH 20.09.2007 IV R 19/05, NWB direkt 45/2005 S. 10

Zins- und Wertpapiererträge eines Grundstücksunternehmens

Zins- und Wertpapiererträge, die ein Grundstücksunternehmen durch die Anlage von – unter dem Vorbehalt des Ausgangs eines zivilgerichtlichen Verfahrens gezahlten – Mieteinnahmen erzielt, fallen nicht unter die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen.