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BGH 18.07.2005 II ZR 159/03, NWB direkt 45/2005 S. 11

Kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot als „Bestrafung”

Eine Überschreitung der räumlichen, gegenständlichen und zeitlichen Grenzen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots (hier: Anwaltssozietät) kann nicht mit dem Wunsch gerechtfertigt werden, den ausgeschlossenen Gesellschafter einer besonderen Sanktion zu unterwerfen.