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BBV 11/2005 S. 4

BMF beantwortet Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Direkt nach Verkündung des Alterseinkünftegesetzes traten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung die ersten Zweifelsfragen auf. Diese hat die Finanzverwaltung noch mit , IV C 5 - S 2333 - 269/04 zu klären versucht. Trotzdem blieben viele Fragen offen. Daher hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) dem BMF Anfang dieses Jahres diverse steuerrechtliche Zweifelsfragen zur betrieblichen Altersversorgung vorgelegt, die das BMF nunmehr mit Schr. v. - IV C 5 - S 2333 - 205/05 beantwortet hat. Folgende Themen werden behandelt: (1) Übertragung von Direktversicherungen; (2) Zwischenzeitlich privat weitergeführte Direktversicherung; (3) Änderung bei den biometrischen Risiken ohne Beitragserhöhung; (4) Zulässigk...