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NWB Nr. 46 vom Seite 3845

Aus für reine Steuersparmodelle nach dem 10. November

Reine Steuersparmodelle wie Medien- oder Windkraftfonds wurden nun schneller als erwartet endgültig abgeschafft. Finanzminister Hans Eichel hat am Dienstag, , ein entsprechendes Gesetz per Umlaufverfahren auf den Weg gebracht. Sobald die betroffenen Minister des Bundeskabinetts diesen Entwurf unterschrieben haben, tritt das Gesetz in Kraft. Der Gesetzestext stellt dabei auf den ab. Da sich die Koalitionspartner in der Sache einig sind, gilt die noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats als rein formaler Akt.

Nach dem können daher Verluste, die Anlegern geschlossener Fonds entstehen, nur noch mit Gewinnen des gleichen Fonds steuerlich verrechnet werden (zu Einzelheiten s. Gragert/Keisinger, NWB Beratung aktuell 20/2005). Von der Einordnung als Steuerstundungsmodelle sind vor allem Medien-, Neue Energien- und Wertpapierhandelsfonds betroffen, aber auch Leasing- und Video-Game-Fonds. Ausgenommen sind Private Equity und Venture Capital Fonds. Die Neuregelung ist nur auf Steuerpflichtige anwendbar, die entweder nach dem Kabinettsbeschluss ein Steuerstundungsmodell gezeichnet haben oder zwar vor diesem Zeitpunkt beigetreten sind, der Außenvertrieb des Fonds aber ers...