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BFH 07.07.2005 V R 23/04, StuB 20/2005 S. 903

Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Leistungen eines Ernährungsberaters

(1) Führt ein Dipl.-Oecotrophologe (Ernährungsberater) im Rahmen einer medizinischen Behandlung (aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme) Ernährungsberatungen durch, sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit. (2) Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i. S. des § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich „den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere S. 904einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen” sollen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 SGB V), sind grundsätzlich keine nach § 4 Nr. 14 UStG befreiten Heilbehandlungen (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG; § 20, § 92, § ▶Praxishinweise: Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG greift nur, wenn der Leistende ärztliche oder arztähnliche Leistungen erbringt...