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FG Köln Urteil v. - 7 K 1000/04 EFG 2005 S. 1964 Nr. 24

Gesetze: GewStG § 7 S 1, KStG § 8b Abs 6

Gewerbesteuer:

§ 8b Abs. 6 KStG auf Mitunternehmerschaft anwendbar

Leitsatz

Die Regelung des § 8b Abs. 6 KStG ist über die Vorschrift des § 7 S. 1 GewStG auch im Rahmen der Ermittlung des Gewerbeertrags einer Mitunternehmerschaft in Form einer Personenhandelsgesellschaft anzuwenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 612 Nr. 10
EFG 2005 S. 1964 Nr. 24
KÖSDI 2006 S. 14929 Nr. 1
WPg 2006 S. 797 Nr. 12
CAAAB-69667

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