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FG Köln Urteil v. - 8 K 378/05 EFG 2005 S. 1907 Nr. 24

Gesetze: AO § 162 Abs 5, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 155 Abs 2

Verfahren:

Folgen der ersatzlosen Aufhebung eines Grundlagenbescheides für den Folgebescheid

Leitsatz

Erkennt das FA Verluste aus einer Beteiligung vor Ergehen eines Feststellungsbescheides nach § 155 Abs. 2 AO zunächst an, später aber - nach Erlass entsprechender Feststellungsbescheide - mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr, so hat das Wohnsitz-FA nach ersatzloser Aufhebung der Feststellungsbescheide wegen Feststellungsverjährung nunmehr eigenständig zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe die in den ursprünglichen Veranlagungen berücksichtigten Verluste anzuerkennen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 689 Nr. 11
EFG 2005 S. 1907 Nr. 24
NAAAB-69672

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