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BFH 21.09.2005 II R 56/03, NWB 47/2005 S. 380

Erbschaftsteuer | Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz

Wie der NWB JAAAB-69776 entschieden hat, verstößt die Regelung des § 16 Abs. 2 ErbStG, die bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht einen geringeren Freibetrag als bei unbeschränkter Steuerpflicht vorsieht, nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. – Anmerkung: Die Klägerin erbte am 3. 5. 2000 von ihrem Ehemann das hälftige Miteigentum an einem in Deutschland belegenen unbebauten Grundstück. Die Ehegatten (deutsche Staatsangehörige) wohnten in Österreich, wo sie über weiteres Vermögen verfügten. Der BFH erachtet die typisierende gesetzliche Regelung, die beschränkt Steuerpflichtigen die persönlichen Freibeträge praktisch versagt (nach § 16 Abs. 2 ErbStG beträgt der Freibetrag nur 2 000 DM bzw. 1 100 €), für verfassungsrechtlich unbedenklich: Es sei sachgerecht, die persönlichen Verhältnisse und damit persönliche Freibeträge b...