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BVerfG 11.10.2005 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03, NWB 47/2005 S. 381

Zweitwohnungsteuer | Unzulässigkeit für berufsbedingte Nebenwohnung eines verheirateten Berufstätigen

Die Zweitwohnungsteuersatzungen der Städte Hannover und Dortmund sind nichtig, soweit die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, besteuert wird. Die Erhebung der Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung von Erwerbszweitwohnungen durch Verheiratete diskriminiere die Ehe und verstoße gegen Art. 6 Abs. 1 GG (, 1 BvR 2627/03). Hierzu erscheint in Kürze ein Aufsatz in der NWB.