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BFH 11.07.2005 III B 159/04, NWB direkt 47/2005 S. 3

Besteuerung von Spielhallenbetreibern

Dass Spielbankunternehmer anders als Betreiber von in Spielhallen aufgestellten Glückspielautomaten von der Einkommensteuer befreit sind, bedeutet keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Ungleichbehandlung der Spielhallenbetreiber, da bei einer steuerrechtlichen Gesamtbetrachtung Spielbankbetreiber wegen der Belastung mit Spielbankabgabe einer wesentlich höheren steuerlichen Belastung als Betreiber von Spielhallen unterliegen.