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BFH 22.05.2006 VI R 61/05, NWB direkt 47/2005 S. 5

Keine Pflichtveranlagung für Alleingesellschafter mit Zusage einer Altersversorgung

Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Altersversorgung zugesagt worden ist, hat die Anwartschaftsrechte auf Altersversorgung nicht „ohne eigene Beitragsleistungen” erworben: er gehört damit nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 EStG, so dass eine Pflichtveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG für ihn nicht durchzuführen ist.