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FG München 25.08.2005 1 K 3173/04, NWB direkt 47/2005 S. 7

Preisnachlass beim Fahrzeugkauf als geldwerter Vorteil von dritter Seite

Ein Preisnachlass, den ein Fahrzeughändler einem Berufsfußballspieler beim Erwerb eines Pkw einer bestimmten Marke einräumt, führt bei dem Fußballer als geldwerter Vorteil von dritter Seite zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Steuerpflicht des Rabatts entfällt nicht allein deshalb, weil der Fahrzeughersteller sich von der Tatsache, dass Fußballprofis seine Fahrzeuge fahren, einen Imagegewinn verspricht.