Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 22 vom Seite 1083 Fach 11a Seite 922

Auslandsdividenden und Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer im Inland

Schlussanträge des Generalanwalts Antonio Tizzano vom in der Rs. C-292/04, Wienand Meilicke u. a. gegen Finanzamt Bonn-Innenstadt

Leitsatz:

1. Die Art. 56 EG und 58 EG stehen einer Regelung entgegen, wonach der Anspruch einer in einem Mitgliedstaat unbeschränkt steuerpflichtigen Person auf eine Steuergutschrift für die Dividenden, die ihr von Aktiengesellschaften gezahlt werden, ausgeschlossen ist, wenn die betreffenden Gesellschaften ihren Sitz nicht in diesem Staat haben.

2. Die Unvereinbarkeit dieser Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht entfaltet Wirkung ab dem Tag der Verkündung des Urteils vom in der Rs. C-35/98 (Verkooijen). Eine Berufung auf die Unvereinbarkeit zur Erlangung von Steuergutschriften für vor diesem Urteil erhaltene Dividenden ist nicht möglich; davon unberührt bleiben die Ansprüche derjenigen, die vor diesem Urteil oder bis zum , dem Tag, an dem die Mitteilung des dem vorliegenden Verfahren zugrunde liegenden Vorlagebeschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, die Steuergutschrift beantragt oder einen entsprechenden Ablehnungsbescheid angefochten haben, vorausgesetzt, ihre Ansprüche sind nicht nach dem ...