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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 117/2004 EFG 2006 S. 40 Nr. 1

Gesetze: EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3 Satz 2, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1

Gewinn aus Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer Grundstücksgesellschaft tarifbegünstigt?

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung sämtlicher Kommanditanteile an einer GmbH u. Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung von eigenem Grundbesitz ist und deren gesamtes Betriebsvermögen dieser Grundbesitz darstellt, unterliegt nicht der tarifbegünstigten Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG, wenn der Grundbesitz auf Grund des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb und Veräußerung dem Umlaufvermögen zuzurechnen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 40 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 14962 Nr. 2
SJ 2006 S. 6 Nr. 5
IAAAB-70095

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