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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - IV 61/05

Gesetze: FGO § 55 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 4 Satz 1, FGO § 69 Abs. 4 Satz 2

Einmonatige Klagefrist auch bei veralteter Gerichtsanschrift mit Nachsendeauftrag

Leitsatz

Eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung ist nicht gegeben, wenn nach Umzug des Gerichts noch die alte Anschrift des Gerichts angegeben wird, sofern ein Nachsendeauftrag die unverzögerte Übersendung sichert.

Fundstelle(n):
SAAAB-70112

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