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StuB Nr. 21 vom Seite 911

Änderungen in der Lageberichterstattung durch das Bilanzrechtsreformgesetz sowie den DRS 15

von Dipl.-Kfm. WP/StB Dr. Gregor Solfrian, Osnabrück
Die Kernfragen:
  • Welche Funktionen erfüllt die Lageberichterstattung?

  • Welche Problembereiche ergeben sich in der Praxis bei der Lageberichterstattung?

  • Welche Bedeutung wird die Lageberichterstattung in Zukunft erlangen?

I. Einleitung

Am hat der Bundestag das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) verabschiedet. Es trat am , einen Tag nach seiner Veröffentlichung im BGBl, in Kraft. Entsprechend der Begründung des Gesetzgebers wird durch die geänderten Pflichtangaben das Ziel verfolgt, den Gehalt des Lageberichts durch die entscheidungsrelevanten Informationen zu erhöhen. Darüber hinaus wurde am durch das BMJ der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) 15 „Lageberichterstattung” bekannt gemacht. Der Entwurf des Standards E-DRS 20 zur Lageberichterstattung war bereits am veröffentlicht worden. Aufgrund des großen Interesses wurden die zahlreichen Stellungnahmen und die Anregungen aus der öffentlichen Diskussion im Februar 2004 vom DRS intensiv diskutiert. Diese fanden am in einer überarbeiteten Version des Standardentwurfs Berücksichtigung. Die Anpassungen des BilReG durch den Deutschen Bundestag im Oktober machten eine erneute Überarbeitung des Standards notwendig. Der Standard verfolgt da...