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BFH 18.08.2005 V R 42/03, NWB 48/2005 S. 388

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Übersetzungen von Nachrichtensendungen in Gebärdensprache

Die Übertragung von Senderechten an Übersetzungen von Nachrichtensendungen in die Deutsche Gebärdensprache unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz ( NWB MAAAB-70234). – Anmerkung: Das Urteil hat überzeugend herausgearbeitet, dass die Übersetzung von Nachrichten in die Gebärdensprache eine urheberrechtlich geschützte geistige Schöpfung ist, weil es sich dabei nicht um wörtliche Übersetzungen handelt, sondern um die Darstellung der Sachzusammenhänge in Gebärdensprache. Im Streitfall hat der Kläger für seine Leistungen freie Mitarbeiter eingesetzt, die der Gebärdensprache mächtig waren.