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FG Hamburg 14.07.2005 III 263/04, NWB direkt 48/2005 S. 5

Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

Monatlich eine schriftliche Bewerbung und drei bis vier telefonische Anfragen sind für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz nicht ausreichend.