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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 10

Berechnung des steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleichs

Keine Erhöhung um unentgeltliche Zuwendungen

Sabine Gregier

Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und erhält der überlebende Ehegatte Vermögen des Verstorbenen zugewandt, so sieht § 5 ErbStG folgende Erbschaftsteuererleichterung vor: Für erbschaftsteuerliche Zwecke wird fiktiv eine steuerfrei zu stellende Ausgleichsforderung ermittelt und vom Erwerb des Ehegatten abgezogen. Bezüglich der Berechnung dieser fiktiven Ausgleichsforderung verweist § 5 ErbStG auf die Bestimmungen der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB. Für jeden Ehegatten ist eine Gegenüberstellung von Anfangs- und Endvermögen nach Verkehrswerten vorzunehmen, wobei bei einer Divergenz zwischen Gesamtverkehrswert des Nachlasses und seinem Gesamtsteuerwert nur der Teil der Ausgleichsforderung steuerfrei ist, der dem Steuerwert entspricht. Mit der Frage, ob im Rahmen der Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers zu berücksichtigen sind, hat sich der BFH in seiner Entscheidung v. - II R 7/01 beschäftigt.

Unentgeltliche Zuwendungen

Nach § 1375 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 BGB sind unentgeltliche Zuwendungen des Erblassers, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entspro...