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FG München Urteil v. - 4 K 3980/02

Gesetze: KraftStG § 5 Abs. 5 StVZO § 27 Abs. 3

Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt); Ende der Steuerpflicht bei der KraftSt bei Veräußerung des Fahrzeugs

Leitsatz

Die Anzeigepflicht des Veräußerers nach § 27 Abs. 3 StVZO trifft als öffentlich-rechtliche Pflicht den Veräußerer des Fahrzeugs. Meldet der Erwerber das Fahrzeug nicht an und liegt keine wirksame Veräußerungsanzeige vor, so ist es Sache Steuerpflichtigen, etwaige Ausgleichsansprüche gegen den Erwerber wegen der nicht erfolgten Ummeldung geltend zu machen.

Fundstelle(n):
CAAAB-70995

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