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FG Baden-Württemberg  v. - 12 K 50/04 EFG 2006 S. 312 Nr. 5

Gesetze: AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Hinreichende Bestimmtheit eines Antrags auf schlichte Änderung

Herabsetzung der Steuer auf Null

Leitsatz

Der Antrag des Steuerpflichtigen, die Steuer im Wege einer schlichten Änderung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 auf Null herabzusetzen, ist hinreichend bestimmt. Der Antrag ist auch ohne Benennung konkreter Besteuerungsgrundlagen wirksam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 632 Nr. 10
EFG 2006 S. 312 Nr. 5
GAAAB-70998

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