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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 2672/02 (Kg)

Gesetze: AO 1977 § 110, AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 133, BGB § 157

Kindergeld

Auslegung eines zeitnah nach Ergehen eines Rückforderungsbescheides eingehenden Schreibens

behaupteter Verlust des Einspruchsschreibens auf dem Postweg

Wiedereinsetzung

Leitsatz

Geht nach Ergehen eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides zeitnah ein Schreiben ein und ergeben weitere Ermittlungen, dass der Kindergeldberechtigte von einem Verlust des Einspruchsschreibens auf dem Postweg ausgeht, ist die Frage der Wiedereinsetzung in dem Einspruchsverfahren gegen den Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid zu klären. Das Schreiben ist nicht als Antrag auf Änderung des bestandskräftigen Aufhebungsbescheides zu werten.

Fundstelle(n):
WAAAB-71580

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