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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 10 K 2686/01 EFG 2005 S. 1866 Nr. 23

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, LStDV § 1 Abs. 1, LStDV § 1 Abs. 2

Aufwandsentschädigung für ein AStA-Mitglied als Arbeitslohn

Leitsatz

Ein AStA-Mitglied ist als Arbeitnehmer der verfassten Studentenschaft anzusehen und die Aufwandsentschädigungen sind als Arbeitslohn zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1866 Nr. 23
GAAAB-72190

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