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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 4256/02

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1, EStG § 10 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2

Keine steuermindernde Berücksichtigung von Tilgungsraten für ein Studiendarlehen

Leitsatz

Die Rückzahlung von Darlehensraten für das früher während eines Studiums erhaltene Darlehen nach dem BAföG ist weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAB-72229

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