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Senatsverwaltung für Fin Berlin 17.10.2005 III A - S 2144 c - 1/2000, NWB direkt 51/2005 S. 4

Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen

§ 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. c EStG regelt den Betriebsausgabenabzug beim Trägerunternehmen für den Fall, dass sich die Unterstützungskasse die Mittel für die Versorgungsleistungen durch Abschluss einer Versicherung verschafft. Danach ist der Abzug des Beitrags bei Versicherungen für einen Leistungsanwärter u. a. nur dann zulässig, wenn jährlich Beiträge gezahlt werden, die der Höhe nach gleich bleiben oder steigen. Zu der Frage wie Reduzierungen von Entgeltumwandlungen bzw. wie sinkende Beiträge aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zu behandeln sind, nimmt der SenFin Berlin Stellung.