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FG München 26.10.2005 9 K 1522/05, NWB direkt 51/2005 S. 5

Kindergeldweiterleitung an vorrangig berechtigten Elternteil

Wurde das Kindergeld an den nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nachrangig kindergeldberechtigten Elternteil ausbezahlt und hebt die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung nachträglich auf, ist die Entscheidung der Familienkasse, nicht auf die Rückforderung des Kindergelds wegen Weiterleitung an den vorrangig kindergeldberechtigten Elternteil zu verzichten, weil dieser keine Erklärung nach Maßgabe von DA 64.4 Abs. 4 der DA-FamEStG abgegeben hat, nicht ermessensfehlerhaft.S. 6