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FG Rheinland-Pfalz 24.10.2005 5 K 1944/03, NWB direkt 52/2005 S. 6

Aufwendungen für Computerkurs als Werbungskosten

Verfügt ein Steuerpflichtiger nicht über die an seinem Arbeitsplatz erforderlichen Computerkenntnisse, sind Aufwendungen für einen Computerkurs zum Erwerb entsprechender Kenntnisse jedenfalls dann in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar, wenn der Steuerpflichtige keinen privaten Computer besitzt.