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BBK Nr. 1 vom Seite 11 Fach 5 Seite 758

Wichtige Werte in der Sozialversicherung für das Jahr 2006

von Ass. Bernd Borrmann, Recklinghausen

Wie in den Vorjahren hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2006 angepasst. Besondere Versicherungsgrenzen ergeben sich bei geringfügigen Beschäftigungen und im Niedriglohnsektor.

I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2006

1. Rentenversicherung

1.1 Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt für das Kalenderjahr 2006  63.000 € jährlich und 5.250 € monatlich. Im Beitrittsgebiet betragen die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52.800 € jährlich und 4.400 € monatlich und bleiben damit gegenüber 2005 unverändert. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen S. 12und selbständige Betriebsstätten westdeutscher Unternehmen im Beitrittsgebiet, wenn der Arbeitnehmer dort arbeitet und seinen Wohnsitz hat.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung 2006 in €  
jährl.
monatl.
wöchentl.
tägl.
alte Bundesländer
63.000
5.250
1.225,00
175,00
neue Bundesländer
52.800
4.400
1.026,67
146,67

1.2 Beitragssatz

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr