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BBK Nr. 1 vom Seite 37 Fach 28 Seite 1320

Unterlassene Pflichtprüfung einer GmbH

Handels- und steuerrechtliche Konsequenzen

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin

Ist eine GmbH zur Prüfung ihres Jahresabschlusses verpflichtet und kommt sie dieser Verpflichtung nicht nach, so löst dies handelsrechtliche Folgen aus. Wird auf Grundlage eines pflichtwidrig nicht geprüften Jahresabschlusses eine Gewinnausschüttung beschlossen, kann dies darüber hinaus auch noch zu Steuererhöhungen führen. Der folgende Beitrag zeigt sowohl die handels- als auch die steuerrechtlichen Folgen einer unterlassenen Pflichtprüfung auf.

I. Einführung

Das Handelsrecht sieht eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts bestimmter Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer vor. Nachfolgend sollen die Konsequenzen untersucht werden, die sich aus der Unterlassung einer derartigen Verpflichtung für eine GmbH ergeben. S. 38

Hierzu wird zunächst auf die handelsrechtlichen Voraussetzungen der Pflichtprüfung von Kapitalgesellschaften eingegangen. Danach erfolgt die Darstellung der handelsrechtlichen Folgen, die die Nichtbeachtung der Pflichtprüfung auslöst. Abschließend werden die körperschaftsteuerlichen Auswirkungen einer unterlassenen Jahresabschlussprüfung analysiert.

II. Pflichtprüfung

1. Voraussetzungen

§ 316 Abs. 1 HGB verpflichtet mi...