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FG München 28.06.2005 6 K 2749/03, BBK 1/2006 S. 4561

Bildung einer Rückstellung bereits bei rechtlicher Verpflichtung

Eine Rückstellung kann gebildet werden, wenn die ihr zugrunde liegende Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag dem Grunde nach bereits rechtlich entstanden ist. Auf den Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Verursachung kommt es jedoch nicht an (BFH-Az.: VIII R 49/05).