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BFH 10.08.2005 VIII R 78/02, BBK 1/2006 S. 4561

Inanspruchnahme von Halbjahres-AfA vor Geschäftsveräußerung als Gestaltungsmissbrauch

Erwirbt ein Stpfl. am Ende eines Wirtschaftsjahrs Wirtschaftsgüter, die er bis zu diesem Zeitpunkt geleast hat, so kann die Inanspruchnahme der Halbjahres-AfA nach R 44 Abs. 2 Satz 3 EStR gestaltungsmissbräuchlich gem. § 42 AO sein, wenn er seinen Betrieb bereits am Anfang des Folgejahres veräußert. Der BFH stellte in seinem Urteil vom zunächst fest, dass die erworbenen Wirtschaftsgüter zwar zum Anlagevermögen zu zählen seien, weil sie – ungeachtet ihres nur kurzen Verbleibs beim Kläger – dauerhaft dem Betrieb des Klägers bzw. im Folgejahr dem Betrieb des Erwerbers zu dienen bestimmt seien, so dass die Vornahme von AfA grundsätzlich zulässig sei. Der Kauf der Leasinggüter kurz vor der Betriebsveräußerung führe aber zu einem Durchgangserwerb beim Kläger, der gestaltungsmissbräuchlich ...