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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 717/04 EFG 2006 S. 403 Nr. 6

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Neben § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist eine weitere Privatentnahme für Fahrten bei anderen Einkunftsarten nicht möglich

Leitsatz

1. Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2, 3 EStG handelt es sich um eine verfassungsgemäße Typisierung des Gesetzgebers.

2. Die sog. 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 ff. EStG beinhaltet eine abschließende Regelung, von der auch Aufwendungen im Zusammenhang mit den Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG erfasst sind. Weitere Privatentnahmen für Fahrten bei anderen Einkunftsarten sind neben der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht möglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2006 S. 979 Nr. 18
DStRE 2006 S. 907 Nr. 15
EFG 2006 S. 403 Nr. 6
INF 2006 S. 122 Nr. 4
KÖSDI 2006 S. 15038 Nr. 4
SAAAB-74438

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