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BGH 20.10.2005 IX ZR 127/04, BBK 2/2006 S. 4564

Hinweispflicht des steuerlichen Beraters

Ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einer Steuernorm wie dem Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung offen und für die vom Stpfl. zu treffende Entscheidung bedeutsam, muss der verantwortliche Berater grundsätzlich auf das mit der ungewissen Beurteilung der Rechtslage verbundene Risiko hinweisen.