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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 597

Grundlagen der Vorsteuerberichtigung, insbesondere unter Berücksichtigung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes

Änderungen des § 15a UStG und deren Auswirkungen

von Dipl.-Volkswirt Jan Felchner und Dipl.-Kaufmann Jan Wendland, beide Düsseldorf

I. Einleitung

Durch das am beschlossene Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz - EURLUmsG) sind bedeutende Änderungen im Bereich des Umsatzsteuergesetzes vorgenommen worden. Im Speziellen betrifft dies vorwiegend die Regelung des § 15a UStG, nach der eine Berichtigung des bereits erfolgten Vorsteuerabzuges vorzunehmen ist, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse geändert haben. Im Rahmen des EURLUmsG wurde § 15a UStG nunmehr vollständig neu gefasst und an Art.20 der 6. EG-Richtlinie angepasst. Die Neuregelungen gelten ab dem 1.  1. 2005.

Aus Anlass der Neufassung von § 15a UStG sollen im Folgenden die Grundlagen und Rechtsfolgen der Vorsteuerberichtigung unter Berücksichtigung der Gesetzesänderung aufgezeigt und anhand von Beispielen analysiert werden.

II. Grundlagen

1. Einführung: Vorsteuerabzug und Vorsteuer- berichtigung

Eines der systemtragenden Elemente des Umsatzsteuergesetzes als Allphasen-Nettosystem mit Vorsteuerabzug verkörpert das in § 15 UStG näher spezifizierte Recht des Unternehmers, die auf unternehmerisch genutzten Eingangsleistungen, Einfuhren, innergemeinschaftlichen Erwerben ode...