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StuB Nr. 24 vom Seite 1045

Steueroptimale Übertragung von Vermögen auf Kinder

von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Korschenbroich
Die Kernaussagen:
  • Die frühzeitige Übertragung von Kapitalvermögen, Lebensversicherungen und GmbH-Anteilen kann in der Gesamtbetrachtung steuerlich sehr von Vorteil sein.

  • Werden die formellen Voraussetzungen erfüllt und der richtige Zeitpunkt gewählt, kann das erarbeitete oder erworbene Vermögen steuerschonend übergeben werden, ohne dass auf eigenes Einkommen daraus verzichtet werden müsste.

  • Die aktuellen Freibeträge werden ausgenutzt und die derzeit günstigen Steuersätze gesichert.

I. Einleitung

Gehört man zu den gutverdienenden Arbeitnehmern oder Selbständigen oder ist man glücklicher Inhaber ererbten Vermögens, so stellt sich die Frage, wie man einen möglichst großen Teil des angelegten Einkommens oder Vermögens erhalten kann. Ein steueroptimaler Ausweg ist die Übertragung von Vermögen auf einen „vorhandenen” Nachwuchs im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden). Zur Übertragung eignen sich insbesondere

  • Kapitalvermögen (Aktien, Anleihen, Sparguthaben und sonstige verzinsliche Anlagen);

  • Lebensversicherungen;

  • GmbH-Anteile.

II. Übertragung von Kapitalvermögen auf Kinder

1. Vorteile im Rahmen der Einkommensteuer

Wird Kapitalvermögen auf Kinder übertragen, so unterliegen d...