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BFH 06.07.2005 XI R 46/04, StuB 23/2005 S. 1026

Einkommen-/Lohnsteuer | Schadenersatz als tarifbegünstigte Entschädigung

Schadenersatz, der einem Stpfl. infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, ist eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist (Bezug: § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, 2 EStG).NWB PAAAB-69774

Praxishinweise: Eine vertragliche Wiedereinstellungsklausel begründet einen Anspruch, und die Nichterfüllung dieses Anspruchs löst Schadenersatzansprüche aus. Es werden also keine Vergütungsansprüche aus einem bestehenden Dienstverhältnis erfüllt, sondern – vergleichbar der Beendigung eines Dienstverhältnisses – Ansprüche erfüllt, die an die Stelle eines Erfüllungsanspruchs getreten sind. Es gilt also bei Wiedereinstellungsklauseln das Gleiche wie bei der Beendigung von Dienstverhältnissen.

– erl –