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FG Köln Urteil v. - 5 K 5130/03 EFG 2006 S. 184 Nr. 3

Gesetze: EStG § 8 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 11 Abs 1 Satz 3

Einkommensteuer:

Zuflusszeitpunkt bei Ausübung von Aktienoptionsrechten

Leitsatz

Der geldwerte Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten fließt dem Arbeitnehmer nicht bereits im Zeitpunkt der Ausübung der Option zu, sondern erst dann, wenn die Aktien in sein Depot eingebucht werden oder ihm übergeben bzw übersandt worden sind.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1116 Nr. 18
EFG 2006 S. 184 Nr. 3
OAAAB-74957

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