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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 126/02 EFG 2006 S. 786 Nr. 11

Gesetze: AO § 363 Abs. 2 Satz 1, AO § 363 Abs. 3

Isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung

Leitsatz

Zu einer isolierten Aufhebung einer Einspruchsentscheidung durch das Gericht kann es dann kommen, wenn der Antrag auf Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens rechtswidrig abgelehnt worden ist oder wenn die Aussetzung oder das Ruhen des Verfahrens rechtswidrig widerrufen wurde.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 786 Nr. 11
SJ 2006 S. 10 Nr. 18
SAAAB-75423

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