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BFH 01.12.2005 IV R 26/04, BBK 3/2006 S. 4573

Betriebsausgabenabzug von unfallbedingten Schadenersatzleistungen

Schadenersatz aufgrund eines Unfalls ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn jemand auf einer betrieblich veranlassten Fahrt aus privater Gefälligkeit mitgenommene Personen durch einen Fahrfehler tötet.

Im Streitfall hatte ein Arzt zwei Bekannte aus privater Gefälligkeit in seinem Flugzeug mitgenommen, das er gechartert hatte, um zu einer Fortbildungsveranstaltung zu fliegen und dort einen Vortrag zu halten. Infolge eines Flugfehlers des Arztes starben der Arzt und seine Bekannten. Die Witwe des Arztes musste an die Hinterbliebenen der Bekannten Schadenersatz leisten.

Der BFH lehnt in seinem Urteil vom den Betriebsausgabenabzug für den Schadenersatz ab. Zwar sei die Reise betrieblich veranlasst gewesen (Vortrag auf einer Fortbildungsveranstaltung), so da...