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OFD Karlsruhe 19.09.2005 S 7270, BBK 3/2006 S. 4571

Abgrenzung von Leistungen und Teilleistungen in der Bauwirtschaft bei Erhöhung des USt-Satzes

Vor allem bei der absehbaren Erhöhung des USt-Satzes zum ist für Aufträge in der Bauwirtschaft entscheidend, die einzelnen Teilleistungen zutreffend abzugrenzen, weil die USt jeweils in dem Voranmeldungszeitraum mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen USt-Satz entsteht, in dem die einzelne Teilleistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG).

Einzelfragen zu Teilleistungen beantwortet die Finanzverwaltung in den Abschn. 177 bis 180 UStR sowie im Merkblatt Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2, NWB DokID NWB SAAAB-24616).

Ergänzend hierzu hat die OFD Karlsruhe die Voraussetzungen von Teilleistungen näher ausgeführt:

  • wirtschaftliche Teilbarkeit der Leistung,

  • die gesonderte Abnahme bei einer Werklieferung,

  • die gesonderte Vereinbarung sowie

  • die gesonderte Abrechnung.

Im Anhang de...