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BBV Nr. 2 vom Seite 64

Wichtige BFH-Entscheidung zum Einsatz von Güterstandsschaukeln

Was Sie beachten müssen, damit eine Zugewinnausgleichsforderung keine freigebige Zuwendung darstellt

von Dr. Lutz Engelsing, Bonn

Der Entscheidung des NWB SAAAB-66993 lag eine Konstellation zugrunde, wonach sich die Eheleute die Wirkungen einer so genannten Güterstandsschaukel zunutze machen wollten. So beendeten sie den Güterstand der Zugewinngemeinschaft mittels eines Ehevertrags mit Ablauf des Tages des Vertragsschlusses, um zugleich mit Beginn des auf den Vertragsschluss folgenden Tages den Güterstand der Zugewinngemeinschaft erneut zu begründen. Die güterrechtliche Abwicklung der Zugewinngemeinschaft durch Berechnung der Ausgleichsforderung wurde tatsächlich durchgeführt. Der BFH hatte daher zu entscheiden, ob auch in diesem Fall keine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vorlag.

I. Grundlagen

1. Sinn und Zweck der Güterstandsschaukel

Eine Güterstandsschaukel liegt vor, wenn zu Lebzeiten der Eheleute der Ehegüterstand bewusst geändert wird, um ein besonderes zivil- bzw. steuerrechtliches Gestaltungsziel zu erreichen:

  • So wird sie aus zivilrechtlicher Sicht eingesetzt, um die Pflichtteilsquote für Angehörige zu verringern, die dingliche Vermögenszuordnung ...