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StuB Nr. 1 vom Seite 32

Dienstwagengestellung und Nutzungsverbot

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Wird einem Arbeitnehmer (z. B. auch einem Gesellschafter/Geschäftsführer) ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, ist nach dem Anscheinsbeweis auch von einer Privatnutzung dieses Fahrzeugs auszugehen. Damit ist – sofern ein Fahrtenbuch und ein Gesamtkostennachweis nicht geführt werden – ein geldwerter Vorteil nach der 1 %-Methode zu erfassen.

Häufig wird vom Arbeitgeber vorgebracht, dem Arbeitnehmer habe das Fahrzeug nicht zur Privatnutzung zur Verfügung gestanden und der Beschäftigte habe darüber hinaus einen eigenen Privatwagen. Die bloße Behauptung, eine Privatnutzung erfolge nicht, übernimmt der BFH nicht (, BFH/NV 2005 S. 1801). Mit Beschluss vom  - VI B 59/04 (DStRE 2005 S. 625) führte der BFH aus, dass die 1 %-Methode nur dann nicht anwendbar sei, wenn nachgewiesen werde, dass eine Privatnutzung des Pkw ausscheide. An den Nachweis der fehlenden Privatnutzung werden hiernach strenge Anforderungen gestellt. Durch den Hinweis, für Privatfahrten habe ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestanden, wird dieser Anscheinsbeweis nicht entkräftet.

Das Niedersächsische FG hat mit rkr. Urteil vom  - 11 K 459/03 (EFG 2005 S. 428 = StuB 2005 S. 372) entschieden, dass in den Fällen, in d...