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BFH 08.09.2005 IV R 38/03, StuB 1/2006 S. 33

Grundstücksveräußerungen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

(1) Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinns. (2) Die Grundstücksveräußerungen werden Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels, wenn der Landwirt Aktivitäten entfaltet, die über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehen und die darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen (Bezug: § 6b, § 13, § 15 Abs. 2 EStG).NWB XAAAB-73113 S. 34

Praxishinweise: Ein „Objekt anderer Marktgängigkeit” ist dann anzunehmen, wenn durch spezie...