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FG München Urteil v. - 1 K 4891/03

Gesetze: EStG § 17 Abs. 2EStG § 17 Abs. 4 GesO § 16

Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsverlustes im Rahmen eines Gesamtvollstreckungsverfahrens

Leitsatz

Werden zu Beginn eines Gesamtvollstreckungsverfahrens gegen eine GmbH Anfechtungsansprüche von der Verwalterin noch als werthaltig und für die Masse realisierbar bewertet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Auflösungsverlust gem. § 17 Abs. 4 EStG ausnahmsweise bereits zu diesem Zeitpunkt entstanden und steuerlich anzusetzen ist.

Fundstelle(n):
QAAAB-76559

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