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NWB Nr. 8 vom Seite 549

Körperschaftsteueranrechnungsverfahren auf dem europarechtlichen Prüfstand

Wirkung der EuGH-Entscheidung soll zeitlich begrenzt werden

Jens Intemann

Nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. konnten Steuerpflichtige von ihrer Einkommensteuerschuld gegenüber dem deutschen Fiskus 3/7 der Dividenden abziehen, die ihnen von inländischen Gesellschaften gezahlt wurden. Dagegen gestattete keine Vorschrift die Anwendung dieses Steuergutschriftmechanismus auf Dividenden, die von Gesellschaften stammen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind. Der EuGH muss nunmehr in dem Verfahren Meilicke entscheiden, ob dieses bis zum Jahr 2000 einschließlich geltende deutsche Körperschaftsteueranrechnungsverfahren europarechtskonform war. In seinen Schlussanträgen v. - Rs. C-292/04, Meilicke, hat der Generalanwalt Tizzano vorgeschlagen, das alte Körperschaftsteueranrechnungsverfahren für gemeinschaftswidrig zu erklären. Gleichzeitig soll aber die zeitliche Wirkung des Urteils begrenzt werden.

1. Der Fall Meilicke

Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Sachverhalt ist schnell geschildert. Der deutsche Staatsangehörige Heinz Meilicke besaß Aktien an niederländischen und dänischen Gesellschaften. In den Jahren 1995 bis 1997 bezog er von diesen ausländischen Gesellschaften Dividenden. Die Erben des zwischenzeitlich verstorbenen Herrn Meilicke beantragten beim zuständigen Finanzam...