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StuB Nr. 2 vom Seite 81

Begriff der Vermittlung in § 4 UStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im (BStBl I S. 711 = StuB 2005 S. 557) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis auf weiteres verlängert. Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom BFH in dem o. g. Urteil geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.