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StuB Nr. 3 vom Seite 113

Private Veräußerungsgeschäfte: Kapitalerhöhung gegen Einlage sowie Veräußerung und Ausübung von Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte mit Wertpapieren nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung gegen Einlage wie folgt Stellung genommen:

Erhöht eine Aktiengesellschaft ihr Grundkapital gegen Einlage nach §§ 182 ff. AktG, führt die Zuteilung der Bezugsrechte nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen beim bisherigen Aktionär. Durch die Gewährung der Bezugsrechte erwirbt der Aktionär einen Anspruch auf entgeltlichen Erwerb der neuen („jungen”) Aktien. Diese Bezugsrechte sind Bestandteil seines Aktionärsrechts und scheiden mit ihrer Zuteilung aus der Substanz der Altaktien aus. Die Bezugsrechte werden vom Aktionär nicht gesondert angeschafft; ihr Erwerb ist bereits im Erwerb der Altaktien angelegt. Die Kapitalerhöhung gegen Einlage in das Grundkapital führt zu einer Abspaltung der in den Altaktien verkörperten Substanz und dementsprechend zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten. Die bisherigen Anschaffungskosten der Altaktien vermindern sich um den Teil, der durch die Abspaltung auf die Bezugsrechte entfällt (Gesamtwertmethode). Dieser Wert ist nach dem Verhältnis des nie...